„Akten verbrannt“

Wie nähert man sich einem Verfahren, dessen Akten verbrannt sind? Wenn Archivalien keine Auskunft mehr zu Ermittlungsverfahren, Zeugenvernehmungen und Prozessablauf geben können?

Bei dem Verfahren gegen Friedrich Späth, Urteilsverkündung am 23. Dezember 1940, handelt es sich um einen solchen Prozess.  Aber Entschädigungsakten und Gerichtsverfahren der Nachkriegszeit, die im Hessischen Staatsarchiv Darmstadt und im Hauptstaatsarchiv Wiesbaden einsehbar sind, ermöglichen wenigstens einen Einblick in das Unrecht, das den im Jahre 1940 noch in Darmstadt lebenden jüdischen Männern widerfährt. Besonders in Zeugenaussagen aus den Nachkriegsverfahren gegen die Darmstädter Täter Bruno Böhm und Friedrich Späth finden sich Hinweise auf den Prozess im Dezember 1940 und das Verhalten der NS-Täter vor Gericht. Hier leisten vor allem Alexander Haas und Dr. Heinrich Winter, die den NS-Terror überlebten, Zeitzeugenschaft. Auch der Gestapobeamte Bruno Böhm erinnert nach 1945 an Prozessausgang. Er ist derjenige, der ab Juli 1940 gegen „36 bis 38 Juden […] wegen passiver bzw. aktiver Bestechung“  ermittelt und sie im Anschluss an den Prozess direkt wieder in Schutzhaft nimmt. Bruno Böhm schweigt zu seinem Verhalten vor Gericht bzw. bewertet sein Verhalten im Jahre 1940/41 als weisungsgebunden gegenüber dem RSHA. (vgl. Bruno Böhm, Verhörprotokoll (16.6. 1950), HStADA 13 DA 198, Bl.5.)

Alexander Haas wird zunächst auch zum Arbeitseinsatz verpflichtet. Aufgrund einer schweren Operation und längerem Krankenhausaufenthalt „ent[geht]“ er Zwangsarbeiten und Terror Späths und dadurch dem Prozess 1940. 1943 wird er in das Arbeitslager Frankfurt Heddernheim und einige Zeit später in das KZ Buchenwald verschleppt. Er überlebt. Den Prozess im Dezember 1940 vor dem Darmstädter Landgericht beurteilt er als Inszenierung. Er fragt, „wenn den Juden Bestechungen nachgewiesen worden wären, warum hat man den Späth verurteilt, die meisten Juden standen ja als Zeugen vor Gericht?“ Geständnisse seien erpresst, „fast alle Juden verhauen“ worden. Verantwortlich für diese „einheitliche Aktion“ sieht er den Gestapobeamten Bruno Böhm. Alexander Haas bezeugt auch, dass Böhm die Verhaftungen von Verurteilten wie Zeugen im Anschluss an die Hauptverhandlung vorgenommen habe. (Alexander Haas, HHStAW520/05 29045, zit. 20.04.1949, Protokoll der Öffentl. Sitzung, S.10 und Sitzung des [Sich]erheits-Nachprüfungamtes).

Auch der aus Mainz hinzugezogene jüdische „Konsulent“ Dr. Winter bestätigt Böhms Machtdominanz und kritisiert den Verfahrensablauf: „Herr Böhm wurde als erster Zeuge vernommen. Herr Böhm ist dann jedes Mal, wenn ein Zeuge etwas zu Gunsten der Juden sagte, aufgesprungen, hat hereingeredet und die Sache von seinem Standpunkt aus plädiert.“ (Winter, HStADA H 13 DA 1071 Bd.1, Bl. 225.) Besonders den im Verfahren freigesprochenen Juristen, Dr. Carl Peter Callmann, bedroht Böhm noch im Gerichtssaal. Kurze Zeit später sorgt er dafür, dass Flugblätter während einer Hausdurchsuchung gefunden werden, die als Inhaftierungs- und Deportationsgrund genügen. Im Nachkriegsverfahren bewerten die Richter diese „Flugblattaktion“, die zur Deportation und Ermordung Dr. Callmanns führen, als privat motiviert und selbst im Sinne des NS-Rechts strafbar. Sie schlussfolgern, „dass der Angeklagte […] das Judenverfolgungsprogramm der NSDAP vielmehr gebilligt und aus freien Stücken zu seiner Verwirklichung beigetragen hat.“ (HStADA 13 DA 1071 Bd. 1, 329-340)

Wenn Quellen schweigen

„Obwohl mein Mann bei dem Prozess gegen Späth nicht belastet war, wurde er wie so viele andere seiner Kameraden, die lediglich als Belastungszeugen in diesem Prozess auftraten, sofort nach Beendigung der Verhandlungen erneut ins Gefängnis gebracht und von dort aus nach einiger Zeit in Konzentrationslager verschickt […].“ Gretel Mayer 1948, HHStAW 520/05 29045, Bl.26.

Die Arolsen Archives bieten umfangreiches Material an Täterdokumenten aus den Konzentrationslagern. Aufgrund unserer Anfragen  übernahmen Mitarbeiter*innen der Arolsen Archives wichtige Recherchen für diese Projektarbeit und stellten die Dokumente digital zur Verfügung. Auch in Hinblick auf den Prozess sind diese Dokumente wichtig: Vergleicht man nämlich Dokumente aus dem Darmstädter Gefängnis und den Konzentrationslagern, kann man belegen, dass auch nicht verurteilte Personen, erpresst und deportiert wurden wie Nathan Landauer, der „in einer Bestechungsangelegenheit mitverhaftet [wurde], ohne Anklageerhebung“ (siehe unter Berufsverbot). Durch diese vergleichende Auswertung können also, anknüpfend an die vorhandenen Kenntnisse, die Haft- und Prozessbedingungen konkretisiert, Strukturen, die diese bedingen, aufgezeigt und offene Fragen formuliert werden: Die Verurteilten und Dr. Callmann sind namentlich bekannt – aber sind wirklich alle von Zwangsarbeit und Prozess Betroffenen sowie in Konzentrationslager Verschleppte benannt? Schließlich bezeugt Gretel Mayer, „Obwohl mein Mann bei dem Prozess gegen Späth nicht belastet war, wurde er wie so viele andere seiner Kameraden, die lediglich als Belastungszeugen in diesem Prozess auftraten, sofort nach Beendigung der Verhandlungen erneut ins Gefängnis gebracht und von dort aus nach einiger Zeit in Konzentrationslager verschickt […]“ (Gretel Mayer 1948, HHStAW 520/05 29045, Bl.26.). 

Ob es sich bei dem Verfahren in Darmstadt um einen „Schauprozess“ handelt, gilt es in Hinblick auf die Ermittlungseröffnungen und Berichterstattung in Frage zu stellen. Dr. Heinrich Winter, der gemeinsam mit Benno Josef in dem Prozess „die 30 Juden verteidigt[e]“, erinnert sich: „Zunächst fand sich kein Richter für diese Sache. Es wurde dann eine Kammer zusammengestellt. Zum Schluss fanden sich nur noch 3 jüngere Herrn. Die Richter haben sich bemüht, die Sache so objektiv aufzuklären wie möglich“ (Winter, 2.11.1949, HStAD H 13 DA 1071 Bd.1, Bl. 225). Dies stellt allerdings den Unrechtsgehalt des Geschehens und das individuelles Täterhandeln nicht in Frage: Die Quellen und Zeitzeugen belegen das entwürdigende Ausmaß der Zwangsarbeit, des Ermittlungs- und Prozessablaufs und die Tolerierung von individuellem exzessivem Täterhandeln im NS-Staat. Sie konkretisieren Schutzhaftbedingungen und geben den Blick frei auf die regionale Verortung von Systematik der Vernichtungspolitik und NS-Polykratie. Somit gelingt es, das bisherige Narrativ zu ergänzen und zu differenzieren und an Prozessbetroffene zu erinnern. >>>>Namen der Verfolgten

Quellen [u.a.]:

HStAD H 13 DA 198
HStAD H 13 DA Nr. 1071
HHStAW 520 /05 14522
HHStAW 520/05 29045

Literatur:
Franz, E./Pingel, H.: „Hakenkreuz und Judenstern“. In: Battenberg, F./ Engels, P./ Lange, T. (Hgg): Juden als Darmstädter Bürger“. Wiesbaden 2019, S. 142-178.
King, D.: „Der Prozess“. In: Reuss, J./Hoppe, D. (Hgg): Stolpersteine in Darmstadt. Darmstadt 2013, S. 16f.
Krimmel, E.: Karl Freund (1882-1943). Darmstadt 2011, S. 91f.
Pingel-Rollmann, H.: Widerstand und Verfolgung in Darmstadt und in der Provinz Starkenburg. 1935-1945. Darmstadt und Marburg 1985, S. 214f, 219f, 226.


Vertiefend zur Projektarbeit:
Kirsti Ohr: Exzessives Täterhandeln in Darmstadt. In: Informationen 92 – Zeitschrift des Studienkreis Deutscher Widerstand, S. 34-38.


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