Statt Anwalt „Konsulent“
Jüdischen Anwälten wurde das Recht entzogen ihren Beruf auszuüben. Als „Konsulenten“ durften sie nur noch Juden rechtlichen Beistand leisten. Sie haben so noch anwaltliche Tätigkeiten wahrgenommen, allerdings immer unter extrem erschwerten und diskriminierenden Bedingungen.
Schon der Name „Konsulent“ war ein Stigma. Sie durften keine Robe tragen, mussten sich offiziell als Jude ausweisen, eine Judenkennkarte vorlegen. Auch wurden immer häufiger Konsulenten die Erlaubnis, juristisch beratend tätig zu sein, entzogen. Mit der 5. Verordnung zum Reichsbürgergesetz wurde diese allgemeine Zulassungsrücknahme verfügt. Seit dem 30. November 1938 wurde damit nur noch ein Konsulent für einen größeren Gerichtbezirk ernannt.
Vor dem Darmstädter Gericht: Der Späth-Prozess 1940
„Ich wollte die Verteidigung damals nicht übernehmen. Ich habe es dann doch getan, weil Herr Josef [sic!] vor Angst vor Böhm vergangen ist.“ Heinrich Winter
Zur Zeit des Prozesses gegen Späth hatte in Darmstadt nur noch Benno Joseph diese Genehmigung. Deshalb wurde für den Prozess Dr. Heinrich Winter hinzugezogen. Seit Dezember 1938 ist er als einziger Konsulent für den Mainzer Langerichbezirk zugelassen. Er übernimmt u.a. die Verteidigung von Julius Gernsheimer. Es solle nicht „angängig“ gewesen sein, „dass Herr Konsulent Joseph sämtliche 21 Herren verteidigt“, steht in einem Schreiben an Frau Gernsheimer vom 10. Dez. 1940. Dr. Winter selbst schreibt: „Ich wollte die Verteidigung damals nicht übernehmen. Ich habe es dann doch getan, weil Herr Josef [sic!] vor Angst vor Böhm vergangen ist.“ (HStAD H 13 DA 1071, Bd. 1, Bl 225). In Darmstadt war Dr. Winter einer schärferen Repression als in Mainz ausgesetzt. Dies zeigt sich am Zwang den Judenstern zu tragen. Dr. Winters hielt in seiner Aussage 1949 vor dem Hessischen Landgericht im Verfahren gegen Bruno Böhm fest: „Was von Berlin kam, waren allgemeine Anweisungen, dass man den Juden das Leben recht schwer machen sollte. Die Ausführungen dieser Anweisung haben die Dezernenten besorgt, zuerst Böhm und dann Dengler“. Michael Oppenheimer belegt diese individuellen Täterschaften dann im Spruchkammerverfahren gegen Bruno Böhm am 20. April 1949 (HHStAW 520/05 29045): „Im März 1942 bei dem 1. Transport wurde[n] von der Mainzer Stelle verschiedene kranke Juden zurückgehalten, weil man sich schämte, derart schwache Leute auf den Weg zu schicken. Auf Anweisung von Darmstadt mussten diese Leute dann trotzdem mit.“
Verbote erschwerten jüdischen „Konsulenten“ generell die Berufsausübung. So durften sie das Anwaltszimmer nicht betreten. Andere Einschränkungen galten für sie in reduzierter Form, da sonst ihre Berufsausübung gar nicht mehr möglich gewesen wäre. So durften sie eine Schreibmaschine ohne Anmeldepflicht besitzen und öffentliche Verkehrsmittel benutzen.
Trotzdem waren sie in ihrer Eigenschaft als Konsulenten nicht vor Deportation und Ermordung geschützt.
Benno Joseph wird in dem Jahr nach Theresienstadt deportiert und ermordet.
Dr. Heinrich Winter wird 1943 vorübergehend im „Arbeits-und Erziehungslager“ Frankfurt-Hedderheim inhaftiert. Er überlebt NS-Terror und Verfolgung und leistet er in Prozessen der Nachkriegszeit wichtige Zeitzeugenschaft. Seine Aussagen bieten einen der wenigen EinBlicke in das Prozessgeschehen.
Quellen
- HStAD H 13 DA 1071
HHStAW 520 / 05 29045 – Spruchkammerverfahren gegen Bruno Böhm - Landesarchiv Speyer
Bestand J 10 Personalakte 11319 – Dr. Heinrich Winter
Bestand J 9 03.37 Sachakte 1413. Tätigkeit der jüdischen Konsulenten
Literatur
- Bundesrechtsanwaltkammer (Hg): Anwalt ohne Recht. Schicksale jüdischer Anwälte in Deutschland nach 1933. Berlin-Brandenburg 2007Krach, T.: „…fühlte ich mich durchaus als Deutscher…“ Das Schicksal der Mainzer Anwälte jüdischer Herkunft nach 1933. Köln 2007.
- Reuss/Hoppe (Hgg): Stolpersteine in Darmstadt. (2013)
Mit der Verteidigung und der Ausgrenzung jüdischer Juristen aus dem Berufsleben beschäftigten sich Tristan Schmitt und Max Schlachtberger.
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