„In wie weit die ganze Entwicklung eines Kindes gehemmt wird, dem man dauernd seine jüdische Abstammung vorwirft und dessen Ernährer man nicht arbeiten läßt, möchte ich demokratischen Richtern überlassen.“ Heinz Stiehl, 20.2.1967 (HHStAW 45301)
Die NS-Gesetzgebung
1933 wurde nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten bereits am 7. April 1933 das Berufsbeamtengesetz (BBG) erlassen. Es erlaubte, Beamte mit jüdischer Glaubensrichtung aus ihrem Dienst zu entfernen. Andere wurden erst gar nicht weiter beschäftigt. Die Konsequenzen dieser Gesetzgebung und Entrechtungspolitik sind generationenübergreifend. Heinz Stiehl formuliert dies in seinem Antrag auf Entschädigung: „Wenn mein Sohn das Abitur hat, wird es mir nicht möglich sein, ihn studieren zu lassen. Wird aber der Sohn eines ehemaligen HJ-Führers, dessen Vater Ortsgruppenleiter war, ebenfalls nicht studieren können? Das ist für mich die Frage. Deshalb mein Antrag. Hier sehe ich ein Unrecht.“ Heinz Stiehl, Sohn von Nathan Landauer, 20. 02. 1967 (HHStAW 45301).
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