DER PROZESS

Aufseher der zur städtischen Zwangsarbeit verpflichteten jüdischen Männer war 1940 der ehemalige SA-Mann Georg Friedrich Späth. Seine Schikanen und Erpressungen prägten den Alltag der ihm unterstehenden Juden. Späth verband den staatlichen Terror mit persönlichen Aggressionen und ergriff jede Chance zur Bereicherung. Anfang Juli 1940 wurde Späth verhaftet und wegen Erpressung angeklagt.
Der Prozess vor dem Landgericht Darmstadt endete am 23. Dezember 1940 mit seiner Verurteilung zu vier Jahren Zuchthaus und Verlust der Ehrenrechte. Die unter ihm leidenden Zwangsarbeiter und erpressten Juden wurden in Schutzhaft genommen, angeklagt, verurteilt und deportiert. 

Hessische LandesZeitung, 29. Dezember 1940

Das Verfahren

Für den Prozess im Dezember 1940 vor dem Landgericht Darmstadt leisten nach 1945 Prozessbeteiligte, die den NS-Terror überlebten, und Angehörige der Ermordeten Zeitzeugenschaft. Ihre Aussagen erlauben EinBlicke in die Ermittlungsverfahren und einen Prozess, für den sich zunächst kein Richter finden ließ und dessen Akten verbrannt sind.

Die Berichterstattung

Unter der Überschrift „Verfehlungen im Dienst“ erscheint am 29. Dezember 1940 in der Hessischen LandesZeitung ein unscheinbarer Artikel. Angeklagter ist der städtische Angestellte und ehemalige „Sanitäts-Obertruppführer“ der SA, Friedrich Späth. Das Urteil: vier Jahre Zuchthaus. Aber nicht nur er wird verurteilt, auch gegen 21 jüdische Männer werden am 23. Dezember 1940 Haftstrafen von ein bis sechs Monaten ausgesprochen. „Späth und Genossen“ heißt der Prozess im NS-Jargon. Berichterstattung, Urteile und Propaganda verkehren jedoch die Tatsachen und verbergen die Folgen für die Prozessbeteiligten: Ihre Verhaftung noch im Gerichtssaal durch den Gestapobeamten und Kriminalsekretär Bruno Böhm sowie ihre anschließende Deportation und Ermordung in Konzentrationslagern.

Die Gerichtskosten

Die Prozesskosten verschärfen die Situation der aufgrund der seit 1933 erfolgten NS-Verfolgungs- und Entrechtungspolitik mittellos gewordenen Darmstädter Familien extrem. Die Schriftwechsel innerhalb der jüdischen Gemeinde dokumentieren, wie sich die Familien gegenseitig unterstützen, damit sie den juristischen Beistand für ihre Angehörigen finanzieren können. Aber diese Finanzierungshilfen genügen anscheinend nicht. Im Juni 1941 stellt die Gerichtskasse Darmstadt nämlich noch in die Konzentrationslager hinein Forderungen an drei Prozessbeteiligte und bittet um Bestätigung, dass Zahlungsaufforderungen zugestellt, die Zustellungen bestätigt und die Zahlungsanweisungen veranlasst werden.  Dies würde ihnen  „Einziehungsmaßnahmen“ und damit „zeitraubende Ermittlungen“ ersparen. In Dachau reagiert man und sendet das Schreiben weiter an das KZ Buchenwald mit „der Bitte um dortzuständige Erledigung“ und den Worten: „Die umstehend bezeichneten drei Juden wurden mit Transport vom 5.7.41 nach Dort [sic!] überstellt.“ Die Quellen zeigen nicht nur die Kommunikation staatlicher Justizbehörden mit der SS, ihnen ist sogar eine Handlungsaufforderung an die SS inhärent. Wie sich diese im Konzentrationslager konkretisiert, zeigen die Quellen nicht.

Aber in Darmstadt verfolgt die Gerichtskasse die Forderungen weiter. „Als mir die Kostenrechnung für meinen Mann z.Zt. im Konzentrationslager Weimar-Buchenwald zugesandt wurde, war mein Konto bei der Dresdner Bank Darmstadt durch die Geheime Staatspolizei beschlagnahmt. Ich konnte dadurch die Schuld nicht bezahlen […]“, sieht sich Elisabeth Schäfer am 27. Oktober 1941 gezwungen, gegenüber dem Amtsgericht zu erklären (HHStAW 518  28257, Bl. 198). Wird Familien der Zugriff auf ihre Konten verwehrt, können sie sich trotz Vermögen verschulden bzw. „Einziehungsmaßnahmen“, wie die Gerichtskasse im Juni formulierte, erfolgen und die Familie belasten. Damit transportiert eine kurze handschriftliche Erklärung einen entscheidenden Aspekt der wirtschaftlichen NS-Entrechtungs- und Vernichtungspolitik. Der durch die Nationalsozialisten verursachte Vermögensverlust seit 1933 ist für manche der betroffenen Familien so weitreichend, dass er sie in der Nachkriegszeit zu Bittstellern macht, wie Briefe überlebender Angehöriger an die Landesregierung in Hessen und das Hilfswerk für politisch Gefangene zeigen.


„Akten verbrannt“

Wie nähert man sich einem Verfahren, dessen Akten verbrannt sind? Wenn Archivalien keine Auskunft mehr zu Ermittlungsverfahren, Zeugenvernehmungen und Prozessablauf ...
Weiterlesen …

Die Namen der Verfolgten

"Es kam damals zu einem Prozess gegen den Aufseher Späth […] und trotzdem die meisten freigesprochen wurden, hat es Böhm ...
Weiterlesen …

Dr. Heinrich Winter und Benno Joseph/ Verteidigung

Statt Anwalt "Konsulent" Jüdischen Anwälten wurde das Recht entzogen ihren Beruf auszuüben. Als "Konsulenten" durften sie nur noch Juden rechtlichen ...
Weiterlesen …

Georg Friedrich Späth / Täter

Aufseher der zur städtischen Zwangsarbeit verpflichteten jüdischen Männer war 1940 der ehemalige SA-Mann Georg Friedrich Späth. Seine Schikane und Erpressungen ...
Weiterlesen …

Gestapo Darmstadt / Bruno Böhm

"Ich habe mit allen möglichen Leuten von der Gestapo in Darmstadt und in Mainz zu tun gehabt und dabei nur ...
Weiterlesen …

Mit dem Prozess und Darmstädter Tätern haben sich beschäftigt

Karen Bergemann (im Rahmen ihrer Recherche zu Friedrich Späth)
Max Schlachtberger und Tristan Schmitt im Rahmen der Beschäftigung mit der Verteidigung der jüdischen Angeklagten – ihre Überlegungen und Beiträge sind hier eingeflossen.
Johanna Fleck (im Rahmen der Prozesse gegen Bruno Böhm)
Alanis Hanschmann (im Rahmen des Prozesses gegen Erna Knörzer)

Das Handeln Späth und der darauf folgende Prozess 1940 waren „der“ Ausgangspunkt der Projektarbeit. Schließlich stehen beide in Zusammenhang mit der Verhaftung und Deportation der jüdischen Zwangsarbeiter 1940/1. Bei dem Prozess, dessen Akten als verbrannt angeben sind, ist es schwierig zu rekonstruieren, ob Beteiligte als Zeugen oder – weil von Späth erpresst – als „Angeklagte“ vor Gericht erscheinen mussten und die Betroffenen entsprechend namentlich zu nennen.
Zuerst wurde der unscheinbare Artikel der Hessischen Landeszeitung vom 29. Dezember 1940 zu dem Prozess gemeinsam betrachtet. Dann trafen die Jugendliche die Entscheidung, ob sie Biografien der Verfolgten oder Handeln der Täter in den Mittelpunkt ihrer Arbeit stellen. Interessante Zeugenaussagen, Protokolle, Anträge oder Untersuchungsberichte wurden auch gemeinsam gelesen und geteilt, so dass sich die Arbeiten ergänzten.

Abbildung
Hessische LandesZeitung, 29.12.1940 HStAD Ztg 154

Zitate entnommen
Individuelle Dokumente KZ Buchenwald – Sally Nassauer, S. 11, 1.1.5.3 / 66911110, ITS Digital Archive, Arolsen Archives
HHStAW 518/ 28257

Quellen [u.a.]
Staats- und Stadtarchiv Darmstadt
HStAD H 13 DA 1071
HStAD 13 DA 198
HStAD 30 DA 1948
HStAD Bestand N 1 in Nr. 118 (Debus, Friedrich)
HStAD Ztg 154 (Oktober-Dezember 1940)

Hessisches Hauptstaatsarchiv
HHStAW 520 / 105 29045 – Spruchkammerverfahren gegen Bruno Böhm
HHStAW 520 / 05 14522 – Spruchkammerverfahren gegen Friedich Späth
sowie Einzelaussagen aus Entschädigungsakten, z.B. Annemarie Gans (26.9.1945 und 27.9. 1945 Briefe an die Landesregierung Hessen und an das Hilfswerk für ehem. politische Gefangene), HHSTAW 518, 44317.


Die Tafel vor dem Landgericht Darmstadt (Foto 2020) gibt einen Einblick in die Funktionen der Darmstädter Gerichte zwischen 1933 und 1945

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmst du dem zu. Diese Webseite bettet Videos ein, die auf dem Videoportals Vimeo der Vimeo, LLC, 555 West 18th Street, New York, New York 10011, USA hinterlegt sind. (Siehe Datenschutzerklärung)

Datenschutzerklärung