Nathan Landauer

„In wie weit die ganze Entwicklung eines Kindes gehemmt wird, dem man dauernd seine jüdische Abstammung vorwirft und dessen Ernährer man nicht arbeiten läßt, möchte ich demokratischen Richtern überlassen.“   Heinz Stiehl, 20.2.1967

Nathan Landauer 

Nathan Landauer wird am 26. April 1884 in Diedelsheim, als Sohn eines jüdischen Viehhändlers, geboren. Sein letzter gemeldeter Wohnsitz  in Darmstadt war im Johannesviertel, Studentengaustraße 40 (heute: Wilhelm-Leuschner-Straße 40). Nathan Landauer war mit Betty Landauer, geborene Auguste Barbara Rossler, seit dem 30. September 1916 verheiratet. Sie waren ein christlich-jüdisches Ehepaar. Laut Nationalsozialisten lebten sie in einer „Mischehe“. Das Ehepaar hatte gemeinsam drei Kinder namens Rudolf, Helene und Irma. Nathan Landauer hatte noch einen weiteren Sohn namens Heinz Stiehl. Nathan Landauer war Kaufmann, aber nicht selbstständig tätig.

Berufsausgrenzung

1932/33 war Nathan Landauer ein beim Arbeitsamt beschäftigter Zeitangestellter. Dies wurde vom Arbeitsamt Darmstadt im Jahre 1951 bestätigt. Er schloss im Jahr 1932 mehrere befristete Dienstverträge ab. Sein am 01. Dezember 1932 beginnendes Beschäftigungsverhältnis endete schlussendlich nach mehrmaligen Verlängerungen am 28. Februar 1933. Er erhielt sein Arbeitszeugnis mit der Begründung, dass „die Arbeiten, zu deren Erledigung seine Einstellung erfolgte, beendet waren.“  Seiner Frau, Barbara Landauer, genannt Betty, wurde deshalb der Wiedergutmachungsanspruch aufgrund Schadens im beruflichen Fortkommen verweigert. Es wurde davon ausgegangen, dass Nathan Landauer einen befristeten Arbeitsvertrag hatte und der Grund seiner Entlassung bzw. nicht erfolgten Verlängerung des Vertrags nichts mit seiner jüdischen Konfession zu tun gehabt hätte. Jedoch war der Tag vor seiner Entlassung, der 27. Februar 1933, der Reichstagsbrand. Am 28. Februar 1933 erfolgte der Abbau des Rechtsstaates per Gesetz mit der „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat“. Diese Reichstagsbrandverordnung, die am gleichen Tag in Kraft trat, als Nathan Landauer seinen letzten Arbeitstag hatte, war der Anfang der nationalsozialistischen Diktatur und damit der Ausgrenzung von Juden aus dem Berufsleben und der Gesellschaft. Erneut einen Arbeitsvertrag abzuschließen, war somit für Nathan Landauer, weil er Jude war, erschwert bzw., wie die Entschädigungsakte vermuten lässt, nicht möglich.

In der Kasinostraße 26 (Foto 2020) wohnte nicht nur die Familie Landauer, auch die Familie Reiss und Jakob Sobernheim. Wie Nathan Landauer wurde er im Anschluss an Zwangsarbeit und Prozess in Darmstadt deportiert und ermordet. Gegen seine Frau Marie wurde in dem Prozess ebenfalls am 23. Dezember 1940 ein Urteil ausgesprochen. Sie starb am 12. Dezember 1944 bei einem Bombenangriff in Aschaffenburg.
Der Arbeitskreis Stolpersteine verlegte in Erinnerung an die in Darmstadt Verfolgten die Stolpersteine.
(zu Jakob Sobernheim siehe auch Jutta Reuss/ Dorothee Hoppe: Stolpersteine in Darmstadt (2013)

Zwangsarbeit und „Späth-Affaire“

Nathan Landauer wurde am 19. Juli 1940 durch die Gestapo Darmstadt verhaftet und gegen ihn wurde Schutzhaft angeordnet. Der Grund seiner Verhaftung wurde auf dem Häftlingspersonalbogen, einem Täterdokument aus dem KZ Buchenwald, handschriftlich vermerkt: „In einer Bestechungsangelegenheit mitverhaftet ohne Anklageerhebung“. Und auf einem weiteren KZ-Dokument, der Häftlingspersonalkarte, steht: „Verdacht auf Bestechung“. 1948 erklärt im Spruchkammerverfahren gegen Friedrich Späth die nun 63jährige Barbara Landauer, wie ihr Mann in die „Späth-Affaire“ geriet: Wie andere war auch Nathan Landauer beim städtischen Tiefbauamt zur Zwangsarbeit verpflichtet. Und auch von ihm habe der städtische „Vorarbeiter“ Friedrich Späth Geld wegen der Sonntagsarbeit verlangt. Ihr Mann habe die 4 RM „um des lieben Friedenswillen“ bezahlt, obwohl er selbst monatlich nur 16 RM erhielt. Aber anders als andere wurde er nicht angeklagt und am 23. Dezember 1940 verurteilt, sondern sagte im Verfahren als Zeuge aus. In dem Nachkriegsdokument der Staatsanwaltschaft Darmstadt findet sich jedenfalls sein Name nicht. Und seine Ehefrau nannte als angeblichen Grund für seine Inhaftnahme, dass er schwere „Arbeiten nicht mehr verrichten konnte“. Trotzdem wurde auch er nach dem Prozess nicht freigelassen, sondern blieb bis zum 09. April 1941 in Darmstadt in Gestapo-Haft. Dann wurde er gemeinsam mit Rudolf Adler, Emil Gutenstein, Wilhelm Mayer und Nathan Wolf nach Dachau deportiert. Dort wurden ihre „Zugänge“ am 11. April auf den Schreibstubenkarten und im Zugangsbuch des KZ-Dachau notiert. Der Schreibstubenkarte des KZ Dachau ist noch zu entnehmen, dass Nathan Landauer am 26. April 1941 im Strafblock arrestiert war und am 05. Juli 1941 ins KZ Buchenwald deportiert wurde. Dort ist er laut Totenschein des Standesamts Weimar II am 17. August 1941 um 4:30 Uhr gestorben. Als Todesursache wurde auf der Rapportkarte des Häftlingskrankenbaus „akute Herzschwäche“ angegeben. An der Wahrhaftigkeit dieses Tatbestandes ist jedoch zu zweifeln, da diese Todesursache häufig als Vertuschungsversuch für tatsächliche Todesursachen gegenüber Angehörigen eingesetzt wurde.

vertiefend zu >>>>Zwangsarbeit und >>>>Georg-Friedrich-Spaeth-Taeter/

Schreibstubenkarte KZ Dachau Landauer, Nathan 1.1.6.7./ 10691801 ITS Digital Archives. Arolsen Archives

 „Geerbtes“ Unrecht

„Wenn mein Sohn das Abitur hat, wird es mir nicht möglich sein, ihn studieren zu lassen. Wird aber der Sohn eines ehemaligen HJ-Führers, dessen Vater Ortsgruppenleiter war, ebenfalls nicht studieren können?  Das ist für mich die Frage. Deshalb mein Antrag. Hier sehe ich ein Unrecht.“  Heinz Stiehl, 20. 02. 1967

Die Familie Nathan Landauer

Helene und Irma Landauer wurden seit 1942 vermisst. Beide Töchter wurden im Jahre 1942 nach Polen verschleppt. Irma Reiß, geboren Landauer, wurde am 01. Januar 1943 für tot erklärt, Helene am 31. Dezember 1945. Sein Sohn Rudolf war eineinhalb Jahre im KZ Buchenwald und ging dann in die Emigration nach England. Er entkam so den Zwangsarbeiten in Darmstadt oder den Deportationen 1942 und 1943. Er kam 1947 nach Darmstadt zurück und lebte ledig mit seiner Mutter zusammen. Als uneheliches Kind wuchs Heinz bei der Mutter zuerst in Coburg und dann Kempen auf.

Wiedergutmachung und Entschädigung

Nathan Landauer wurde zu je einem Viertel von seinen drei ehelichen Kindern und seiner Ehefrau beerbt. Dadurch, dass die Töchter gestorben sind, erbten Betty und Rudolf Landauer später jeweils zur Hälfte. Rudolf Landauer stellte den Antrag auf Wiedergutmachung und erklärte im November 1949 eidesstattlich: „Mein Vater Nathan Landauer, Kaufmann, […] wurde aufgrund seiner Zugehörigkeit zur jüdischen Konfession am 19. Juli 1940 von der Gestapo verhaftet und zuerst nach Dachau und später nach Buchenwald verschleppt, wo er am 17.8. 1941 verstorben ist.“ Außerdem bestanden Ansprüche auf die Angestelltenrente von Nathan Landauer und staatliche Beihilfen. Nur: die Nichtverlängerung seines Arbeitsverhältnisses 1933 wirkte sich hier aus.

Als uneheliches Kind wurde Heinz Stiehl das Recht auf Erbe und damit der Anteil an Entschädigung verweigert. Er hatte juristisch gesehen keinen Erbanspruch aufgrund seines Kindschaftsverhältnisses zu Nathan Landauer. Die formal juristische Entscheidung verkennt, wie sehr er und seine Mutter unter der damaligen Situation leiden mussten. Heinz Stiehl stellte deshalb einen eigenen Entschädigungsantrag. In diesem formulierte er: „In wie weit die ganze Entwicklung eines Kindes gehemmt wird, dem man dauernd seine jüdische Abstammung vorwirft und dessen Ernährer man nicht arbeiten läßt, möchte ich demokratischen Richtern überlassen.“ Seine Mutter habe man nämlich in Coburg, ihrem Wohnort, öffentlich „provoziert“. Auch habe sie keine Arbeitsstelle mehr gefunden, nachdem sie 1933 ihre Arbeit bei der Stadtküche verlor, da sie eine „Judenfreundin“ sei. 1937 wechselten sie den Wohnort und zogen nach Kempen. Heinz Stiehl blieb jedoch in seiner schulischen und beruflichen Entwicklung eingeschränkt. Dies wirkte sich derart aus, dass er 1967 wusste, dass er seinem 18jährigem Sohn kein Studium nach dem Abitur werde finanzieren können. Deshalb schrieb er als Antragsbegründung: „Wenn mein Sohn das Abitur hat, wird es mir nicht möglich sein, ihn studieren zu lassen. Wird aber der Sohn eines ehemaligen HJ-Führers, dessen Vater Ortsgruppenleiter war, ebenfalls nicht studieren können? Das ist für mich die Frage. Deshalb mein Antrag. Hier sehe ich ein Unrecht.“ Die Konsequenzen des NS-Regimes und die Folgen der wirtschaftlichen Vernichtung, Deportation und Ermordung Nathan Landauers machten sich somit noch Generationen später bemerkbar.


Abbildung
Individuelle Dokumente KZ Buchenwald Nathan Landauer 1.1.5.3./6437221 ITS Digital Archive, Arolsen Archives.

Schreibstubenkarte (KZ Dachau) 1.1.6.7. /10691801 ITS Digital Archive, Arolsen Archives.

Zitate entnommen
Entschädigungsantragsbegründungen von Heinz Stiehl (HHStAW 45301) und Rudolf Landauer
Bescheinigung des Arbeitsamtes (HHStAW 518 45922)
Zeugenaussagen von Betty Landauer: HHStAW 520/05 14522.

Quellen [u.a.]:
Die von den Arolsen Archives zur Verfügung gestellten Dokumente.
Liste J Darmstadt, Staatsanwaltschaft […] 2.1.1.1./70309733 ITS Digital Archive, Arolsen Archives.HStAD G 24 1278
HHStAW 518 45922 und 45301
HHStAW 520/05 14522
 

Erarbeitet von Yasmina El Idrissi


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