Zwangsarbeit: Staatlicher Terror

Auch in Darmstadt waren viele von den Gesetzen „Zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“, Boykotten und Pogromen betroffen und wurden bis 1939 aus dem Erwerbsleben gedrängt. Waren sie arbeitslos, begann, nach einer Zeit, in der sie erstmal ihr Erspartes aufbrauchen sollten, die Zwangsarbeit. Doch welche Zwangsarbeiten mussten die Opfer der NS-Gesetzgebung und des NS-Terrors in Darmstadt leisten? Welcher Gewalt und körperlichen Schikanen waren sie während und durch die  Arbeiten im Straßenbau und städtischen Tiefbauamt ausgesetzt? Diese Fragen stellte sich das Team zu Beginn der Projektarbeit.

„Einsatz“ der jüdischen Zwangsarbeiter in Darmstadt

Die Sichtung der Spruchkammerverfahren gegen Friedrich Späth und Bruno Böhm sowie der Entschädigungsakten ergibt, dass im Winter 1939/40 mindestens 33 jüdische Männer für verschiedene Aufgaben in Darmstadt und Umgebung als Zwangsarbeiter eingesetzt sind. Sie sind dem städtischen Tiefbauamt unterstellt und die ersten Tätigkeiten liegen in der „Geländerodung für die verlängerte Landskronstraße“. Elise Eckstein, die Ehefrau eines der Arbeiter, nennt als weitere Tätigkeiten:
„1.) Aufbrechen der festgefrorenen Straßen
2.) Reinigen von alten Mülleimern mit einer ätzenden Flüssigkeit
3.) Umgraben eines steinigen Ackers zu einem Kartoffelacker
4.) Straßenbauarbeiten an der Bergstrasse und zwar nur Steineklopfen und tragen derselben auf grössere Entfernungen
5.) Kohlenausladen bei der Reichsbahn und den Kohlehändler[n] von Darmstadt.“
(Elise Eckstein, HHStAW 520/ 05 14522, Bl.7ff)

Grundlegend für diese Zwangsarbeiten ist der „Geschlossene Arbeitseinsatz“. Er verpflichtet seit 1938 zunächst die nach 1933 immer stärker durch Gesetzgebung, Boykotte und Arisierungen in die Erwerbslosigkeit getriebenen und mittellos gewordenen Juden zu Zwangsarbeit. Die „Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben vom 12. November 1938“, direkt im Anschluss an die Novemberpogrome erlassen, führt zum endgültigen Ausschluss von Juden aus dem Geschäftsleben zum 1. Januar 1939.  Damit wird auch die Verpflichtung zur Zwangsarbeit ab 1939 ausgeweitet. Im Winter 1939/40 trifft sie auch Juden, die sich noch finanzielle Rücklagen ermöglichen konnten oder in sog. „privilegierten Mischehen“ leben. Außerdem wird das System der Zwangsarbeit verschärft, indem vermehrt Zwangsarbeiten ohne geringfügigste „Bezahlung“ geleistet werden müssen.

In Darmstadt liegen die Tätigkeitsfelder beim städtischen Tiefbauamt. Die bereits genannten Zwangsarbeiten belegen die Demütigungen durch die Härte der sog. Arbeitseinsätze und spiegeln so die gezielte und systematische NS-Verfolgungs- und Entrechtungspolitik – ganz konkret in Darmstadt wider. Wenn ab Februar 1940 mindestens 30 Männer „bestellt“ werden, um Straßen von Schnee zu reinigen, so Gretel Mayer, Ehefrau von Josef Mayer – einem der Zwangsarbeiter (HHStAW 518 23900, Bl.33), findet dies öffentlich, für alle sichtbar statt. Auch da die Familien in unterschiedlichen Darmstädter Stadtteilen wohnen.

„Sodann mussten alle Männer antreten und gleich welchen Alters sie waren einen längeren Dauerlauf machen, bei dem es oft vorkam, dass die alten Männer zusammenbrachen. Wie oft ist es vorgekommen, dass mein Mann mit ganz offenem Rücken – Wunden – nach Hause kam und wurde doch wieder darauffolgenden Tages zu den schweren Tragearbeiten herangezogen.“ (Elise Eckstein, HHStAW 520/ 05 14522, Bl.7ff)

Elise Eckstein, Ehefrau von Jakob Eckstein, bezeugt damit die Härte der Zwangsarbeiten, die durch Terror und Schikane noch einmal verschärft werden. Sie spricht von „33“, an anderer Stelle von „36“, Betroffenen. Auch schildert sie, dass zusätzlich Erpressungen der Familien Simon, Grünfeld, Ranis und ihres Mannes seitens des städtischen Aufsehers stattfanden. Dieser habe sich seine Tätigkeit als Aufseher von Zwangsarbeitern bezahlen lassen, die sonntags zum „Kohleausladen bei der Reichsbahn und den Kohlehändlern“ verpflichtet sind. Von den privaten Kohlehändlern erhalten die Zwangsarbeiter noch eine geringfügige Entlohnung. Allerdings müssen sie davon mindestens ein Drittel an den städtischen Aufseher Friedrich Späth abgeben. Mehrere Zeugen berichten, dass Späth vorgab, im Auftrag der Gestapo zu handeln und sich als Mitarbeiter des Gestapobeamten Bruno Böhms bezeichnet habe (Schubert (16.11.1946), HHStAW 520 /05 14522, Bl. 5, Haas (11.11.1946) HHStAW 520/05 14522, Bl.3). Jedenfalls muss sein Auftreten auf die Zwangsarbeiter derart gewirkt haben: Er habe „die Juden so gemein und tierisch wie die Gestapo behandelt[.]“, bezeugt Elise Eckstein (HHStAW 520/05 14522, Bl. 13). Der Gestapobeamte Bruno Böhm widerspricht nach 1945 diesem Bild. Er verweist auf Zuständigkeit des städtischen Tiefbauamtes für die Zwangsarbeiten. Auf städtische Ämter habe aber die Gestapo keinen Einfluss gehabt (20.4.1949, Protokoll der öffentlichen Sitzung, S. 11) HHStAW 520/05 29045). Damit nutzt er die konkurrierenden Machtstrukturen im NS-Staat als eigenes Entlastungsmoment im Spruchkammerverfahren gegen ihn.

Quellen [u.a.]:
HHStAW 518 23900
HHStAW 520 /05 14522
HHStAW 520/05 29045

Zeugenaussagen von u.a.  Elise Eckstein, Paul Schubert, Gretel Mayer: HHStAW 520 /05 14522

Literatur [u.a.]
Gruner, Wolf: Der geschlossene Arbeitseinsatz deutscher Juden. Zur Zwangsarbeit als Element der Verfolgung. Berlin 1997.


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